Es gibt viele Gründe, warum ein Unternehmen in eine Krise geraten kann. Entscheidend ist, dass die Verantwortlichen die Krise rechtzeitig erkennen und umgehend klare Entscheidungen treffen, um, soweit möglich, der Krise entgegenzuwirken. Nicht immer muss es zwangsläufig der Insolvenzantrag mit der Einsetzung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters sein. Ggf. lässt sich eine drohende oder bereits eingetretene Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit durch geeignete Maßnahmen beseitigen oder verhindern. Das deutsche Insolvenzrecht gibt den beteiligten Personen einen großen Gestaltungsspielraum. Angefangen von Restrukturierungsmaßnahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens nach dem StaRUG bis zu einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Wenn letztlich an einem Regelinsolvenzverfahren kein Weg vorbeiführt, muss auch dieses kompetent und sorgfältig vorbereitet und begleitet werden.
Neben der Vorbereitung, Einleitung und Begleitung von Regelinsolvenzverfahren hat Rechtsanwalt Knittel fundierte Erfahrung bei der Überprüfung einer drohenden oder bereits vorliegenden Insolvenzantragspflicht sowie der Einleitung geeigneter Maßnahmen um die Antragspflicht, soweit möglich, zu beseitigen.
Es gibt viele Gründe, warum ein Unternehmen in eine Krise geraten kann. Entscheidend ist, dass die Verantwortlichen die Krise rechtzeitig erkennen und umgehend klare Entscheidungen treffen, um, soweit möglich, der Krise entgegenzuwirken. Nicht immer muss es zwangsläufig der Insolvenzantrag mit der Einsetzung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters sein. Ggf. lässt sich eine drohende oder bereits eingetretene Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit durch geeignete Maßnahmen beseitigen oder verhindern. Das deutsche Insolvenzrecht gibt den beteiligten Personen einen großen Gestaltungsspielraum. Angefangen von Restrukturierungsmaßnahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens nach dem StaRUG bis zu einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Wenn letztlich an einem Regelinsolvenzverfahren kein Weg vorbeiführt, muss auch dieses kompetent und sorgfältig vorbereitet und begleitet werden.
Neben der Vorbereitung, Einleitung und Begleitung von Regelinsolvenzverfahren hat Rechtsanwalt Knittel fundierte Erfahrung bei der Überprüfung einer drohenden oder bereits vorliegenden Insolvenzantragspflicht sowie der Einleitung geeigneter Maßnahmen um die Antragspflicht, soweit möglich, zu beseitigen.