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TätigkeitsfelderORGANHAFTUNG

Die Bedeutung des Bereichs der Organhaftung, namentlich die Haftung der gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen, also der Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrates, ist in den letzten Jahren zunehmend angestiegen. Ein Grund hierfür ist die Inanspruchnahme der Organe durch Insolvenzverwalter. War vor einigen Jahren eine Klage gegen Geschäftsführung oder Vorstand eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens noch die Ausnahme, ist dies heute die Regel. Viele Mitglieder der Vertretungsorgane sind sich nicht bewusst, welchen zum Teil existenzbedrohenden Risiken sie im Falle einer Krise des Unternehmens ausgesetzt sind.

Zur Vermeidung einer Haftung ist neben einem im Unternehmen vorhandenen System zur Krisenfrüherkennung erforderlich, dass rechtzeitig eine Prüfung erfolgt, ob bereits die Voraussetzungen für eine Organhaftung vorliegen. Liegt bereits eine Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter vor, ist eine kompetente und erfahrene Beratung unabdingbar, wenn die Ansprüche abgewehrt werden sollen.

Rechtsanwalt Knittel verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Abwehr von Ansprüchen gegen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in Insolvenzverwalterkanzleien kennt er sich bestens mit den prozessualen Besonderheiten eines Organhaftungsprozess aus. Diese Erfahrung kam bereits zahlreichen Mandanten von Rechtsanwalt Knittel bei der Abwehr solcher Ansprüche zugute. Sehen Sie sich solchen Ansprüchen ausgesetzt, oder wollen Sie ggf. nur das Vorhandensein etwaiger Risiken überprüfen lassen, können Sie bei Rechtsanwalt Knittel auf seine ausgewiesene Expertise vertrauen.

Die Bedeutung des Bereichs der Organhaftung, namentlich die Haftung der gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen, also der Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrates, ist in den letzten Jahren zunehmend angestiegen. Ein Grund hierfür ist die Inanspruchnahme der Organe durch Insolvenzverwalter. War vor einigen Jahren eine Klage gegen Geschäftsführung oder Vorstand eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens noch die Ausnahme, ist dies heute die Regel. Viele Mitglieder der Vertretungsorgane sind sich nicht bewusst, welchen zum Teil existenzbedrohenden Risiken sie im Falle einer Krise des Unternehmens ausgesetzt sind.

Zur Vermeidung einer Haftung ist neben einem im Unternehmen vorhandenen System zur Krisenfrüherkennung erforderlich, dass rechtzeitig eine Prüfung erfolgt, ob bereits die Voraussetzungen für eine Organhaftung vorliegen. Liegt bereits eine Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter vor, ist eine kompetente und erfahrene Beratung unabdingbar, wenn die Ansprüche abgewehrt werden sollen.

Rechtsanwalt Knittel verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Abwehr von Ansprüchen gegen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in Insolvenzverwalterkanzleien kennt er sich bestens mit den prozessualen Besonderheiten eines Organhaftungsprozess aus. Diese Erfahrung kam bereits zahlreichen Mandanten von Rechtsanwalt Knittel bei der Abwehr solcher Ansprüche zugute. Sehen Sie sich solchen Ansprüchen ausgesetzt, oder wollen Sie ggf. nur das Vorhandensein etwaiger Risiken überprüfen lassen, können Sie bei Rechtsanwalt Knittel auf seine ausgewiesene Expertise vertrauen.